Jusletter

Die Unterstellung von Hilfspersonen eines Finanzintermediärs unter das Geldwäschereigesetz

Antwort vom 28.11.2003 auf hängige Fragen zur Unterstellung unter das GwG

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Jurius, Die Unterstellung von Hilfspersonen eines Finanzintermediärs unter das Geldwäschereigesetz, in: Jusletter 8. Dezember 2003
Nach Auffassung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Tätigkeit von beauftragten Dritten durch die Bewilligung respektive den SRO-Anschluss des Finanzintermediärs abgedeckt.

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