Befragung von Ehegatten
Widerruf der erleichterten Einbürgerung
Soll eine erleichterte Einbürgerung wegen fehlender tatsächlicher Lebensgemeinschaft widerrufen werden, darf das dafür zuständige Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) den schweizerischen Ehegatten formlos über die näheren Umstände der gescheiterten Ehe befragen.
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