Blosse Eingangsbestätigung bei Internetbestellung ist keine Annahme
Urteil (17 C 477/02) des AG Wolfenbüttel vom 14. März 2003
Zitiervorschlag: Jurius, Blosse Eingangsbestätigung bei Internetbestellung ist keine Annahme, in: Jusletter 5. April 2004
Im nachfolgend im Volltext wiedergegebenen Urteil (17 C 477/02) des AG Wolfenbüttel vom 14. März 2003 war zu beurteilen, ob bei einer Bestellung über Internet die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Shop-Betreiber schon eine Annahme darstellt.