Pistolen und Granaten ins Gefängnis bestellt
Gefährdung der Sicherheit mit Waffen
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für einen Insassen der Strafanstalt Pöschwies bestätigt, der für eine Befreiung von Mitgefangenen Waffen organisieren wollte und dafür vom Zürcher Obergericht wegen versuchter Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater Strafgesetzbuch) zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war.
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