Ernsthafte Fluchtgefahr wegen drohender Ausweisung
Hafturlaub zu Recht verweigert
Muss ein zu einer langjährigen Zuchthausstrafe verurteilter Ausländer ernsthaft damit rechnen, nach der Entlassung von der Fremdenpolizei ausgewiesen zu werden, kann dies laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts als Indiz für erhebliche Fluchtgefahr gewertet werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare