Ernsthafte Fluchtgefahr wegen drohender Ausweisung
Hafturlaub zu Recht verweigert
Zitiervorschlag: Markus Felber, Ernsthafte Fluchtgefahr wegen drohender Ausweisung, in: Jusletter 5. April 2004
Muss ein zu einer langjährigen Zuchthausstrafe verurteilter Ausländer ernsthaft damit rechnen, nach der Entlassung von der Fremdenpolizei ausgewiesen zu werden, kann dies laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts als Indiz für erhebliche Fluchtgefahr gewertet werden.