Liebe Leserinnen und Leser
Wir feiern. Der Jubilar Jusletter wurde am 8. Mai 2004 vier Jahre alt. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, uns bei Ihnen von Herzen zu bedanken und Sie über Neuerungen zu orientieren.
Unser Dank gebührt dem wissenschaftlichen Herausgeber, Herrn Prof. Wolfgang Wiegand, allen Redaktorinnen, Redaktoren und Ressortleitern (www.weblaw.ch/jusletter/impressum.asp) sowie den zahlreichen Autorinnen und Autoren (www.weblaw.ch/jusletter/suche.asp?reqType=autoren) für ihren Mut, Innovationsgeist und ihre wertvolle Arbeit. Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, danken wir für die Unterstützung und das gewährte Vertrauen. Jusletter darf unterdessen 5500 Personen zu seinen Abonnenten zählen.
Nicht unwichtiger Bestandteil jeder Geburtstagsfeier bildet das Auspacken der Geschenke. Wir haben uns welche gemacht und hoffen, dass diese auch in Ihrem Sinne sind:
- Die forcierte Publikation von Schwerpunkt-Ausgaben im Jahr 2004 soll Akzente setzen. Unser Ziel ist, einige Themen eingehend zu behandeln ohne dabei die Aktualität aus den Augen zu verlieren. Die Schwerpunkt-Ausgaben widmen sich deshalb hauptsächlich - aber nicht ausschliesslich - einem konkreten Thema, z.B. am 7. Juni dem Fusionsgesetz (www.weblaw.ch/jusletter/schwerpunkt.asp).
- Ganz besonders freuen wir uns, im Monat November den ersten digitalen Tagungsband zur Tagung für Informatik und Recht in Jusletter integral publizieren zu dürfen. Das diesjährige Thema lautet «Möglichkeiten und Grenzen des Austausches digitaler Dokumente mit Verwaltungs- und Justizbehörden» (Tagung vom 26. Oktober 2004).
- Nebst der jeweils zu Beginn jeden Monats erscheinenden Gesetzgebungsübersicht (auf Stufe Bund) und der Übersicht zu den aktuellsten BGE´s Mitte Monat folgt bald auch eine vollständige Literaturübersicht. Diese realisieren wir in Kooperation mit der Aktuellen Juristischen Praxis (AJP), welche jeweils eine gekürzte Version veröffentlicht.
All zu viel verraten möchten wir nicht. In den nächsten Wochen folgt noch so einiges. Wir hoffen, es gelingt uns immer wieder, Sie positiv zu überraschen.
Zur heutigen Ausgabe:
Prof. Rolf H. Weber analysiert in «Netzbetreibergesellschaft - Phoenix der Strommarktordnung?» Chancen und Risiken des geplanten Modells einer Netzbetreibergesellschaft.
Dr. iur. Roland Pfäffli geht den verschiedenen Möglichkeiten, wie ein Parkplatzrecht einem Benutzer zugewiesen werden kann - unter besonderer Berücksichtigung der grundbuchlichen Sicherstellung - auf den Grund («Die Zuweisung von Autoeinstellplätzen und deren Sicherstellung im Grundbuch»).
Lic. iur. Sarah Montani et avocat Rolf Günter précisent l´importance de la gestion stratégique et de l´application de technologies de recherche dans l´étude d´avocats («L´homo economicus dans l´étude d´avocats»).
Dr. iur. Viola Heutger berichtet von diversen Tagungen und Veranstaltungen zum 200-jährigen Bestehen des französischen Zivilgesetzbuches, dem sog. Code Napoleon («200 Jahre Code Civil - Ein Vorbild für Europa?»).
Mit freundlichen Grüssen
Sarah Montani
Nils Güggi
Franz Kummer
PS: Zu Gunsten einer erhöhten Transparenz teilen wir die bisherige Rubrik «Kurzbeiträge» in «Kurzbeiträge» und «Pressemitteilungen» auf.
Abstract
In den letzten Wochen haben sich die Anzeichen verdichtet, dass politische Behörden und Wirtschaft mittels einer Übergangslösung die Zeitspanne bis zur Schaffung einer neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung überbrücken möchten; Gegenstand einer solchen Ordnung sind die Schaffung einer unabhängigen Elektrizitätskommission und insbesondere die Gründung einer Netzbetreibergesellschaft für das Übertragungsnetz. Dass dieses Modell sowohl Chancen als auch Risiken beinhaltet, zeigt der nachfolgende Beitrag.
Abstract
Im Jusletter vom 19. April 2004 konnte man lesen, dass sich das Bundesgericht mit einem Streit um ein Benutzungsrecht an einem Parkplatz in einer Autoeinstellhalle befasst hat (BGE 5C.232/2003 vom 2.3.2004). Der Stellenwert von Parkplätzen hat in der heutigen Zeit eine recht grosse Bedeutung. Im vorliegenden Beitrag erläutert der Autor die verschiedenen Möglichkeiten, wie ein Parkplatzrecht dem Benutzer zugewiesen werden kann, wobei besonders die grundbuchliche Sicherstellung berücksichtigt wird.
Abstract
La présente contribution précise l´importance de la gestion stratégique et de l´application de technologies de recherche dans l´études d´avocats.
Abstract
Das Jahr 2004 steht in ganz Frankreich im Lichte vieler Feiern, Kongresse, Ausstellungen und Schriftwerken anlässlich des 200-jährigen Bestehens des französischen Zivilgesetzbuches, dem sogenannten Code Civil oder Code Napoléon. Aber auch in Schottland, Belgien und weiteren Ländern, sogar in Kolumbien, sind Kongresse zu diesem juristischen Grossereignis vorbereitet worden. In Paris selber sind in den kommenden Monaten noch Ausstellungen in der Assemblée National und im Hôtel de Ville zu sehen.
Abstract
Bereitet ein Arbeitnehmer den Übertritt in ein Konkurrenzunternehmen vor, obwohl er ein vertragliches Konkurrenzverbot akzeptiert hat, braucht der Arbeitgeber laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht einfach zuzuwarten, bis der Angestellte seine Stelle kündigt. Vielmehr hat der Patron begründeten Anlass, seinerseits das Arbeitsverhältnis zu beenden, wobei er die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten hat, sofern kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.
Abstract
Das Bundesgericht hat – wie bereits kurz vermeldet (NZZ 5. 5. 04) – die Erhöhung der Semestergebühren an der Universität Basel von 600 auf 700 Franken bestätigt und eine dagegen eingereichte staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Legalitätsprinzips abgewiesen. In der schriftlichen Begründung des einstimmig gefällten Urteils der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung finden sich allerdings rechtliche Bedenken. Diesen sollte Rechnung getragen werden, indem künftige Erhöhungen von Studiengebühren auf eine solide rechtliche Basis in einem formellen Gesetz abgestützt werden.
Abstract
Muss im Rahmen eines Verfahrens, das gleichzeitig der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und einem nationalen Strafverfahren auf Bundesebene dient, über die Entsiegelung beschlagnahmter Dokumente entschieden werden, ist dafür die Beschwerdekammer des neuen Bundesstrafgerichts in Bellinzona zuständig. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts in Lausanne hervor.
Abstract
Die deutsche Justiz erhält im Zusammenhang mit einem gegen Leo Kirch und zwei seiner Mitarbeiter hängigen Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betrugsversuchs Einblick in Unterlagen über ein Bankkonto in der Schweiz, das auf den Namen von Kirchs Ehefrau lautet.
Abstract
Die Wettbewerbskommission hat das Formular für die Meldung von Unternehmenszusammenschlüssen an das neue Kartellgesetz angepasst. Das neue Formular enthält insbesondere eine Präzisierung für die Berechnung der Bruttoerträge von Banken und Finanzintermediären.
Abstract
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 68 / I Nr. 1 – 40 abgedruckt.
Jusletter