de fr

Liebe Leserinnen und Leser

Am 8. Februar 2004 wurde in der Schweiz die «Verwahrungsinitiative» von Volk und Ständen angenommen. In der Absicht, «den Schaden möglichst gering zu halten, zu retten, was zu retten ist», beschäftigt sich Prof. Stefan Trechsel in seinem Beitrag mit der Umsetzung des neuen Verfassungstextes ins Strafgesetzbuch («Von der Initiative zum Strafgesetz»). In diesem Zusammenhang sei auch auf die Pressemitteilung des dt. Bundesjustizministeriums hingewiesen, die sich mit der Regelung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzt («Deutscher Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung»).

Dr. iur. Urs Hess-Odoni analysiert in «Die Herrschaftsrechte an Daten» das Wesen von Daten und zeigt Möglichkeiten auf, ihrer rechtlich habhaft zu werden.
 
Ass. iur. Marion Viol und Ref. iur. Franziska Pietzsch berichten vom elften St. Galler Internationalen Kartellrechtsforum IKF (15./16. April 2004).

Ergänzt wird die aktuelle Ausgabe u.a. durch die monatliche Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundes- und Eidg. Versicherungsgerichts.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Stefan Trechsel
Abstract

Der Autor, ein erklärter Gegner der «Verwahrungsinitiative», befasst sich in diesem Beitrag mit der Umsetzung des neuen Verfassungstexts ins Strafgesetz. Er tut dies in der Absicht, zu einer loyalen Konkretisierung des Anliegens beizutragen, gleichzeitig aber den rechtsstaatlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Er schlägt schliesslich einen Text für die Art. 65b bis 65c StGB vor.

Urs Hess-Odoni
Abstract

Daten spielen im wirtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Leben eine immer wichtigere Rolle. Rechtlich sind sie aber schwierig zu fassen; nach der herrschenden Rechtsauffassung sind sie eindeutig keine Sachen (körperliche Gegenstände). Daher finden grundsätzlich die Regeln des Eigentums (Art. 641 ff. bzw. Art. 713 ZGB) und des Besitzes (Art. 919 ff. ZGB) auf Daten keine Anwendung. Daten können zwar Gegenstand von obligatorischen Verträgen sein; auch dabei ergeben sich aber gewisse Unklarheiten und Probleme. In der sozialen und ökonomischen Wirklichkeit besteht aber das Bedürfnis nach Herrschaftsrechten (dinglichen Rechten) an Daten. Damit stellt sich auch die Frage nach einer allfälligen Anpassung des Sachbegriffs.

Marion Viol
Franziska Pertek
Abstract

Das Elfte St. Galler Internationale Kartellrechtsforum IKF unter Leitung von Prof. Dr. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofs, fand Mitte April und damit zwischen zwei historischen Ereignissen statt, nämlich vor dem 1. Mai 2004, dem Inkrafttreten des modernisierten Europäischen Wettbewerbsrechts, und nach dem 1. April 2004 als «Startschuss» für das reformierte schweizerische Kartellgesetz.

Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 17. April 2004 bis und mit 14. Mai 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Das Bundeskabinett hat am 10. März 2004 auf Vorschlag der Bundesjustizministerin den Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Strafgesetzbuch beschlossen.

fel.
Abstract

Die vom Schwyzer Regierungsrat auf dem Verordnungsweg erlassenen vorläufigen Regelungen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts sind vom Bundesgericht in allen wesentlichen Punkten abgesegnet worden. Beanstandet wird lediglich ein formales Detail ohne praktische Bedeutung. Fundamental Neues zur Problematik der direktdemokratischen Einbürgerungsentscheide war in Lausanne nicht zu vernehmen.

fel.
Abstract

In dem vor Bundesgericht hängigen Interkonnektions-Streit zwischen der Swisscom und den beiden privaten Fernmeldeanbietern Sunrise sowie MCI WorldCom AG ist offenbar ein Lapsus passiert: Sunrise ist aufgrund eines Versehens in Besitz des vollständigen Entscheids der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) über die Höhe der Interkonnektionspreise gelangt, obwohl dieser nur der Swisscom in vollem Wortlaut zugestellt worden war.

fel.
Abstract

In der angeblichen Bestechungsaffäre um die Lieferung französischer Fregatten an Taiwan gewährt die Schweiz den Justizbehörden in Frankreich, Liechtenstein und Taiwan Rechtshilfe. Das hat das Bundesgericht entschieden und die gegen die Lüftung des Bankgeheimnisses erhobenen Einwände weitgehend eingewendet. Einzig im Falle Taiwans wird die Aushändigung der Informationen von Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte abhängig gemacht.

Jurius
Abstract

Ab dem 1. Juni dieses Jahres dürfen die schweizerischen Grenzstellen von allen Personen, die illegal in die Schweiz einreisen, Fingerabdrücke abnehmen und registrieren. Dies galt bisher nur für Personen ohne gültige Ausweispapiere. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 zwei entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen.

Jurius
Abstract

Die Schweiz hat am 13. Mai 2004 in Strassburg anlässlich der 114. Session des Ministerkomitees des Europarates das Protokoll Nr. 14 zur EMRK über die Änderung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus unterzeichnet.