Stiftungen – Missbrauchsgefahr verhindern
Fragwürdiger Zweckänderungsvorbehalt im Stiftungsrecht
Der Ständerat ist bei der Beratung der Revision des Stiftungsrechts auf halbem Weg stehen geblieben. Zwar ist das umstrittene Rückübertragungsrecht, das die Auflösung der Stiftung und den Vermögenstransfer an den Stifter erlaubt hätte, eliminiert worden. Die Möglichkeit der nachträglichen Änderung des Stiftungszwecks durch den Stifter wurde aber beibehalten. Der Autor des folgenden Artikels erachtet dies als äusserst bedenklich. In der laufenden Session soll der Nationalrat die Revision beraten.
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