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Liebe Leserinnen und Leser

Seit dem 8. Mai 2000 orientiert Jusletter wöchentlich über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft. Über 400 Autoren, 8 spezialisierte Redaktionen und 5 Ressorts stellen Ihnen ihr Wissen zur Verfügung. Das Jusletter-Team plant, koordiniert und bereitet die Beiträge technisch für Sie auf. Sie honorieren diese Arbeiten mit über 12´000 E-Mail- und rund 5750 Jusletter-Abonnementen sowie mit dem regelmässigen Besuch unserer Seiten. Für Ihre Treue danken wir.

Um Ihren und unseren hohen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht zu werden, entwickeln wir Jusletter ständig weiter. Jusletter wartet dieses Jahr mit mehreren wichtigen Neuerungen auf.

1. Ausbau der Recherchemöglichkeiten (Jusletter-Archiv)
Das Jusletter-Archiv umfasst heute ca. 3000 juristische Beiträge aus den letzten 4 ½ Jahren. In den letzten Wochen und Monaten wurde das Archiv weiter ausgebaut und insb. in Rechtsgebiete gegliedert. Dies ermöglicht den Zugang zu Jusletter-Artikeln über die einzelnen Rechtsgebiete. Falls Sie z.B. besonderes Interesse an der aktienrechtlichen Aktualität haben, gelangen Sie über  «Rechtsgebiete» - «Privatrecht» - «Handelsrecht» - «Aktienrecht» zu den 33 publizierten, aktienrechtlichen Jusletter-Beiträgen. Der Beitrag «Erweiterte Recherchemöglichkeiten in Jusletter» stellt Ihnen die Neuerungen detailliert vor.

2. Themenschwerpunkte
In diesem Jahr veröffentlichen wir 10 Schwerpunkt-Ausgaben zu aktuellen Themen. Die bereits erschienenen Ausgaben im Sportrecht, Erwachsenenschutz, Kunstrecht, International Arbitration und zum Fusionsgesetz haben ein grosses Echo hervorgerufen. Der Themenjusletter «Fusionsgesetz - Das neue Gesetz im Fokus» vom 7. Juni 2004 wartete dabei mit 11 aktuellen wissenschaftlichen Beiträgen und insgesamt 24 Beiträgen (umgerechnet mehr als 280 gedruckte Seiten!) auf.

3. Digitale Tagungsbände
Im November 2004 erfolgt die erste Publikation eines digitalen Tagungsbandes (Tagung für Informatik und Recht) in Form einer Jusletter-Ausgabe. Der Tagungsband wird mit diversen aktuellen Beiträgen zu Informatik und Recht ergänzt. Weitere digitale Tagungsbände für 2005 werden folgen.

4. Übersicht über die Gesetzgebung und die Rechtsprechung
Nebst dem monatlich erscheinenden Verzeichnis der neu in Kraft getretenen Erlasse des Bundes veröffentlichen wir seit Anfang dieses Jahres eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung. Die 12-mal im Jahr erscheinende Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

Jusletter ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, die einzelnen Ausgaben sind wesentlich umfangreicher geworden. Die Neuerungen ermöglichen, sich noch umfassender aktuell zu halten und das Archiv noch gezielter nutzen zu können. 

Um Sie weiterhin wöchentlich umfassend über die juristische Aktualität informieren und Jusletter nach Ihren Bedürfnissen weiterentwickeln zu können, passen wir unsere Abonnementspreise an. 

Für Jusletter-Jahresabonnemente gelten ab dem 1. September 2004 folgende Preise (inkl. MwSt.):

  • 1 Person: 120.-
  • bis 5 Personen: 210.-
  • bis 10 Personen: 320.-
  • bis 20 Personen: 380.-
  • bis 30 Personen: 520.-
  • bis 40 Personen: 680.-
  • bis 60 Personen: 920.-
  • bis 80 Personen: 1120.-
  • bis 100 Personen: 1260.-
  • bis 150 Personen: 1680.-
  • bis 200 Personen: 1960.-
  • Studierende: 50.-

Wir sind überzeugt, dass es in der Schweiz keine vergleichbare juristische Zeitschrift gibt, die Sie so regelmässig, aktuell und kostengünstig informiert wie Jusletter. Wir freuen uns, Sie auch weiterhin zu unseren Leserinnen und Lesern zu zählen.

Weitere Informationen zu den Gebühren und den Abonnementen finden Sie unter www.weblaw.ch/members sowie www.weblaw.ch/jusletter/information.asp.

Zur aktuellen Ausgabe:

Prof. Robert Kolb geht der Frage nach, inwieweit die alliierten Flächenbombardements über Deutschland während des zweiten Weltkrieges rechtmässig waren oder gar Kriegsverbrechen darstellten.

Dr. iur. RA Barbara Jecklin bespricht das in Jusletter vom 2. August 2004 im Volltext veröffentlichte Urteil 11 02 168 des Obergerichts des Kantons Luzern vom 14. Juli 2004 («Inserate-Klau» im Internet - Anspruch aus Art. 5 lit. c UWG?).

Avocat Andras Palasthy analyse la question de la position des tiers dans le contentieux du contrôle des concentrations d´entreprises en droit suisse et communautaire («Contrôle des concentrations d´entreprises: Le tiers face au «feu vert» du gardien de la concurrence»).

Yvonne Prieur bespricht BGE K 35 /02 vom 29. März 2004, in dem sich das Eidg. Versicherungsgericht mit der Frage der Kostenübernahme der Ergotherapie bei einer Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen bei Kindern (F82 ICD-10) auseinandersetzen musste.

Nils Güggi orientiert über die Recherchemöglichkeiten in Jusletter.

Mit besten Grüssen

Sarah Montani - Franz Kummer - Nils Güggi

Robert Kolb
Abstract

Die Frage, inwieweit die alliierten Flächenbombardements über Deutschland während des zweiten Weltkrieges rechtmässig waren oder gar Kriegsverbrechen darstellten, wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert. Es ist zu begrüssen, dass auch Handlungen der «guten» Kriegspartei enttabuisiert werden und Gedanken über ihre Rechtmässigkeit nunmehr möglich sind. Im Folgenden wird die Frage aus völkerrechtlicher Sicht kurz skizziert.

Andras Palasthy
Abstract

Le 15 juillet 2004, la Commission de recours pour les questions de concurrence a rendu une décision de principe concernant la position des tiers dans le contentieux du contrôle des concentrations d'entreprises (LCart). La présente contribution analyse la question en droit suisse et communautaire.

Barbara Jecklin
Abstract

In seinem Entscheid vom 14. Juli 2004 hat sich die I. Kammer des Obergerichts des Kantons Luzern zur Suche von fremden Immobilieninseraten im Internet und deren Verwertung im eigenen Online-Vermittlerdienst geäussert. Dabei hat es die Zulässigkeit dieses Tuns insbesondere unter dem Blickwinkel von Art 5 lit. c und Art. 2 UWG geprüft und ist dabei zum Schluss gekommen, dass durch das Verhalten der Beklagten keine, insbesondere keine lauterkeitsrechtlichen, Ansprüche der Klägerinnen verletzt worden sind.

Yvonne Prieur
Abstract

Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat sich mit der Frage der Kostenübernahme der Ergotherapie bei einer Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen bei Kindern (F82 ICD-10) auseinandergesetzt. Es hielt fest, dass diese medizinische Massnahme nur bei schwerwiegender Störung unter die Leistungspflicht der Krankenversicherer fällt. Darunter sei eine Störung zu verstehen, deren körperliche Auswirkung das betroffene Kind in seinem Alltagsleben erheblich beeinträchtigt. Einer leichten Störung könnte in der Regel mit pädagogischen Massnahmen wie Förderunterricht in kleinen Gruppen, Besuch einer Einführungsklasse, gezielte Freizeitaktivitäten wie Judo oder Karate etc. begegnet werden. Das Scoreblatt, welches eine interdisziplinäre Konsenskonferenz auch zur Feststellung des Krankheitswertes von F82 ICD-10 ausgearbeitet hat, betrachtet das Gericht dabei lediglich als Hilfsmittel. Der Entscheid vom 29. März 2004 (K 35/02) soll in der Amtlichen Sammlung publiziert werden.

Nils Güggi
Abstract

«Das Beschaffen von ´Material´ ist heute eine Selbstverständlichkeit und nicht mehr der wesentliche Teil der Arbeit. Dieser besteht vielmehr in der Filtrierung und Ordnung der zur Verfügung stehenden Informationen» (Prof. Dr. Wolfgang Wiegand, Einleitung, in: Jusletter 8. Mai 2000). Nach über vier Jahren und mehr als 200 erschienenen Jusletter-Ausgaben hat dieses Zitat unseres wissenschaftlichen Herausgebers mehr Gültigkeit denn je. Mit dem Ausbau des bis heute knapp 3000 Beiträge umfassenden Jusletter-Archivs ermöglichen wir Ihnen einen noch gezielteren und rascheren Zugriff auf relevante Beiträge in den von Ihnen bevorzugten Rechtsgebieten. Dieser Beitrag schafft einen Einblick über die erweiterten Recherche-Möglichkeiten im Jusletter-Archiv.

Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 16. Juli 2004 bis und mit 16. August 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Die Kontrollstelle hat am 4. August 2004 die Antwort auf die hängige Frage betreffend der Unterstellung von Kreditverhältnissen zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft unter das Geldwäschereigesetz publiziert. Die Kontrollstelle hat zwei ausschlaggebende und kumulative Kriterien festgelegt, anhand derer sich ein Kreditverhältnis zwischen Aktionär und Gesellschaft als nicht unterstellungspflichtig qualifizieren lässt: Der betreffende Gesellschafter muss über die absolute Mehrheit sowohl der Stimmen, als auch des Gesellschaftskapitals verfügen.

Peter Josi
Abstract

Eine Invalidenrente aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge darf durch eine tiefere Altersrente ersetzt werden, wenn der Versicherte das Pensionierungsalter erreicht. Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) hat seine diesbezügliche Praxis geändert.

Franz Zeller
Abstract

Die Eigentümer von 162 Liegenschaften in Opfikon-Glattbrugg haben im Streit um die Abgeltung von Fluglärmimmissionen einen Etappensieg erzielt. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Kantons Zürich und der Flughafen Zürich AG (Unique) abgewiesen, welche die Entschädigungsansprüche vergeblich als verjährt bezeichnete.

fel.
Abstract

Vor dem seit dem 1. April dieses Jahres bestehenden Bundesstrafgericht in Bellinzona ist am 11. August 2004 der erste Strafprozess eröffnet worden. Angeklagt ist ein früherer Angestellter des Bundes, dem gewerbsmässiger Betrug, Urkundendelikte sowie Geldwäscherei vorgeworfen werden.

fel.
Abstract

Im ersten Prozess vor dem neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona verlangt der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und drei Monaten für den angeklagten Bundesangestellten, der gestanden hat, seinen Arbeitgeber mit fingierten Rechnungen um knapp zwei Millionen Franken betrogen zu haben (NZZ vom 12. 08. 04). Er soll unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs, verschiedener Urkundendelikte und Geldwäscherei verurteilt werden. Für die mitangeklagte Ehefrau verlangt der Ankläger eine bedingte Gefängnisstrafe von 30 Tagen wegen Geldwäscherei.

Jurius
Abstract

Wer seit dem 1. November 2002 eine Prepaid-SIM-Karte gekauft bzw. in Betrieb genommen hat, muss sich registrieren lassen. Dies soll den Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Vorgehen gegen den Drogenhandel und den Terrorismus ermöglichen. Der Bundesrat hat am 6. August 2004 eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen, die sich auf eine vom Parlament neu eingeführte Gesetzesnorm stützt. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten (FDA) müssen ab dem 1. August sicherstellen, dass die Personalien der Kundinnen und Kunden anhand eines gültigen für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässigen Dokumentes mit Foto erfasst werden.

Jurius
Abstract

Das Setzen eines Links, der auf ein unerlaubtes aber nicht offensichtlich rechtswidriges Glücksspielangebot verweise und der einen redaktionellen Beitrag nur ergänze, geschehe nicht zwingend in Wettbewerbsabsicht und begründe keine Störerhaftung. Dies führte der BGH im nachfolgend wiedergegebenen Urteil (I ZR 317/01) vom 01.04.2004 aus.