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Liebe Leserinnen und Leser

«Ko|di|fi|ka|ti|on, die; -, -en (zusammenfassende Regelung eines grösseren Rechtsgebietes; Gesetzessammlung).» (Duden, Band 1, 22. Auflage)

In der heutigen Ausgabe legen Prof. Dr. Jean-Philippe Dunand («Entre tradition et innovation - Analyse historique du concept de code») und Prof. Dr. Bénédict Winiger («Le Code suisse dans l´embarras entre BGB et Code civil français») das Schwergewicht auf das Thema «Kodifikation».

Nebst weiteren Beiträgen zu Aktualität und Rechtsprechung wird in dieser ersten Ausgabe des Monats Dezember - wie gewohnt - die Gesetzgebungsübersicht veröffentlicht.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

Jean-Philippe Dunand
Abstract

Le code demeure l’un des instruments de travail privilégié du juriste contemporain. Au même titre que le stéthoscope et la blouse blanche du médecin, il symbolise avec la robe noire de l’avocat, de plus en plus rarement portée il est vrai, la manifestation matérielle du savoir du juriste, l’ouvrage qui lui donne l’apparence de la connaissance absolue du droit. Plus significativement, le code constitue certainement encore une référence centrale dans nos ordres juridiques. La longévité des codes civils de certains Etats européens démontre avec force l’autorité et l’expérience du concept. Le bicentenaire du code civil français en est une illustration éclatante. Les projets de codification à l´échelon européen expriment quant à eux l´actualité et la permanence de son attrait. Dans la présente contribution, le professeur Dunand dresse le portrait du concept de code à travers son histoire en Europe. Il parvient à la conclusion que toute entreprise codificatrice recèle une part de conservatisme et une part d´innovation.

Bénédict Winiger
Abstract

Dans ma conférence, j’essaierai de montrer que les processus de codification du Code des obligations et du Code civil suisse ont obéi à deux concepts différents. Walther Munzinger, le rédacteur du code des obligations de 1881, concevait le droit des obligations comme un droit pragmatique destiné à offrir le meilleur cadre possible aux contractants. Eugen Huber, en revanche, le rédacteur du code civil de 1907, travaillait dans une perspective historico-juridique et prêtait la plus grande attention aux particularismes helvétiques locaux.

fel.
Abstract

Das neue Urteil des Bundesgerichts, laut dem jemand ungestraft fremdes Geld ausgeben kann, das irrtümlich, aber nicht ganz überraschend auf seinem Konto gutgeschrieben wurde (NZZ vom 29. 11. 04), hat nicht unerwartet verbreitetes Kopfschütteln hervorgerufen.

fel.
Abstract

Das Bundesgericht gewährt den Promotoren des Stadions Zürich eine Fahrtenzahl von anfänglich 2,7 Millionen. Damit korrigiert es das Verwaltungsgericht, das eine deutlich tiefere Zahl festgelegt hatte. Die Stadt Zürich und die Credit Suisse (CS) zeigten sich mit dem Urteil zufrieden, die Anwohner weniger. EM-Spiele werden im Stadion dennoch nicht stattfinden. Der definitive Bauentscheid der CS wird erst Mitte 2005 gefällt.

fel.
Abstract

Früher war alles einfacher im Bundesgericht, selbst die heikle Frage, wer jeweilen für zwei Jahre als Präsident die Geschicke des hohen Hauses leiten darf. Das ergab sich zwingend aus der Telefonliste, auf der die Namen der Richter nach Amtsalter aufgeführt waren. Wer sich zuoberst befand von denen, die bis dahin noch nicht durften, der wurde dem Parlament zur Wahl als Vizepräsident vorgeschlagen. Dass er gewählt wurde und zwei Jahre danach als Präsident nachrückte, war früher so sicher wie das Amen in der Kirche.

fel.
Abstract

Wer von der Arbeitslosenversicherung angehalten wird, sich bei einem Unternehmen um eine Stelle zu bewerben, hat im Streitfall zu beweisen, dass er das auch getan hat.

fel.
Abstract

Wer im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen wird, hat zwar das Recht, jederzeit seine Entlassung zu verlangen. Dieses Recht gilt indes laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht uneingeschränkt und steht insbesondere unter dem Vorbehalt, dass jedes Recht nach Treu und Glauben ausgeübt werden muss: «Auf in unvernünftigen Abständen erhobene Klagen ist mangels Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten.»

fel.
Abstract

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Baubewilligung für den im Jahre 2002 eingeweihten Ausbau von Möbel Schubiger in Schwamendingen zu Recht aufgehoben, weil eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fehlte (NZZ 11. 5. 04).

Jurius
Abstract

Das Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2004 beschlossen. Gleichzeitig hat er die Vollzugsverordnung zum DNA-Profil-Gesetz genehmigt. Sie wird zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.

Jurius
Abstract

Ab Anfang des nächsten Jahres werden elektronische Signaturen den handschriftliche Unterschriften gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des In-Kraft-Tretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch durch die Technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt.

Jurius
Abstract

Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vereinigt werden. Denn die Aufteilung der Verantwortung auf das EJPD für den administrativen Bereich und auf das Bundesstrafgericht für den fachlichen Bereich kann eine wirksame und kohärente Aufsicht nicht sicherstellen. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 diesen Grundentscheid getroffen und das EJPD beauftragt, die erforderlichen Gesetzesänderungen an die Hand zu nehmen.

Jurius
Abstract

In der Vernehmlassung ist der Expertenentwurf auf positives Echo gestossen und die Stossrichtung der Vorlage wurde explizit begrüsst. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen und ihn zur Publikation frei gegeben. Er hat das EFD beauftragt, im 3. Quartal 2005 unter dem Titel «Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen» Gesetzesentwurf und Botschaft zu unterbreiten.

Jurius
Abstract

Der Wechsel zu einem Individualbesteuerungssystem ist unabhängig von der konkreten Ausgestaltung kurzfristig nicht realisierbar. Administrative und steuersystematische Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass ein solcher Wechsel nur vollzogen werden kann, wenn er gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten auf den gleichen Zeitpunkt hin umgesetzt würde. Für die veranlagenden Steuerbehörden ergäbe sich bei einer Einführung der Individualbesteuerung ein Mehraufwand von 30 bis 50 Prozent. Zu diesen Befunden kommt die Studie einer gemischten Arbeitsgruppe, die auf ein Postulat von Ständerat Hans Lauri (SVP/BE) zurückgeht, von welcher der Bundesrat am 3. Dezember 2004 Kenntnis genommen hat.

Jurius
Abstract

Auf den 1. Januar 2005 setzt die EBK das neue Rundschreiben «Meldepflicht von Börsentransaktionen» (Meldepflicht) in Kraft. Das Rundschreiben präzisiert und erläutert die Meldepflicht nach Art. 15 Abs. 2 BEHG und Art. 2 – 7 BEHV-EBK. Nachfolgend wird das Rundschreiben im Volltext wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) präzisiert in einem italienisch-sprachigen Grundsatzentscheid vom 3. November 2004, in welcher Amtssprache das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) seine Entscheide abfassen darf. La Commissione svizzera di ricorso in materia d´asilo (CRA) ha precisato, in una decisione di principio del 3 novembre 2004, le condizioni d´applicazione delle norme sull´utilizzo delle lingue ufficiali nelle decisioni rese dall´Ufficio federale dei rifugiati (UFR).

Jurius
Abstract

Gemäss deutscher Rechtsprechung können Provider bzw. Domainhandelsplattformen für im Kundenauftrag registrierte bzw. geparkte Domains haftbar gemacht werden. Es besteht ein Anspruch auf Unterlassung von Markenrechtsverletzungen durch die Domain und rechtswidrige Werbebanner.

Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.