Liebe Leserinnen und Leser
«Nichtig ist nur die nach Art. 20 OR gegen die guten Sitten verstossende Vereinbarung eines Entgeltes für die Hingabe der Dirne, was bewirkt, dass sie keinen Rechtsanspruch auf Dirnenlohn hat.» (BGE 91 IV 69)
Nach Dr. iur. Brigitte Hürlimann ist die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Freier oder ihrem Arbeitgeber nicht mehr als sittenwidrig einzustufen: «Gefordert wird nichts anderes als ein gerechter, rechtlicher Umgang mit einer gesellschaftlichen Realität von grosser Bedeutung - wirtschaftlicher und zwischenmenschlicher Art. Wer Prostitution bekämpfen oder gar abschaffen will, muss anderswo ansetzen. Ungeeignete Instrumente für die Abschaffung der Prostitution sind erwiesenermassen rechtliche Diskriminierung und soziale Stigmatisierung.»
Dr. iur. Ramon Mabillard argumentiert für die einfache Gesellschaft als Konstruktion, um das Verhältnis der Verhandlungspartner bei Vertragsverhandlungen rechtlich erfassen zu können («Culpa in contrahendo»).
Lic. iur. Helena Kottmann stellt die Ergebnisse der Expertenkommission «Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge» vor.
Dr. iur. Viola Heutger schreibt zur Neuauflage 2004 der «UNIDROIT Prinzipien».
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Projektleiter Jusletter
Abstract
Die Diskussion um die Bestimmung der Rechtsnatur der Culpa in contrahendo hat bislang nicht zu Rechtssicherheit schaffenden Ergebnissen geführt. Die hier vorgestellte Dissertation zeigt auf, dass eine Konstruktion der Vertragsverhandlungen als einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) namentlich aus der Perspektive eines wettbewerbsrechtlich beleuchteten Rechtssicherheitsgedankens zu Ergebnissen führt, die im Vergleich zu den gegenwärtigen Ansätzen den sozialen Verhältnissen angemessener sind.
Abstract
Die anhaltende negative Entwicklung auf den Kapitalmärkten und die vom Parlament im Zusammenhang mit der 1. BVG-Revision geführten Diskussionen um die angemessene Mindestverzinsung dieser Gelder haben den Bundesrat anfangs 2003 veranlasst, eine Expertenkommission einzusetzen. Diese sollte das geltende Aufsichtssystem analysieren und Massnahmen zur Optimierung der inhaltlichen und strukturellen Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vorschlagen. Angesichts der zahlreichen Schnittstellen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zu den kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden und zur Versicherungsaufsicht des Bundesamtes für Privatversicherung (BPV) wurde unter anderem die Zentralisierung der Aufsicht über die berufliche Vorsorge beim Bund geprüft. Im August 2004 hat der Bundesrat auf der Grundlage der Ergebnisse der Expertenkommission über die weiteren Schritte entschieden.
Abstract
Die «UNIDROIT Principles» sind neu erschienen. Anpassungen an neue Entwicklungen, wie den zunehmenden elektronischen Handel und die vermehrte Anwendung der sogenannten Grundregeln der Internationalen Handelsverträge in der Rechtsprechung und Schiedsgerichtsbarkeit forderten eine Neuauflage und inhaltliche Erweiterung. In der Schweiz wurden die Prinzipien bisher ausschliesslich in der Schiedsgerichtsbarkeit eingesetzt und als Lehrmaterial an den Universitäten.
Abstract
Nach heute noch geltender, kaum hinterfragter Rechtsprechung, gilt in der Schweiz die Abrede zwischen einer Prostituierten und ihrem Freier als Schulbeispiel eines sittenwidrigen und damit nichtigen Vertrages. Das gleiche Verdikt trifft auch den Vertrag zwischen einer Prostituierten und einem Arbeitgeber. Diese Auffassung ist nicht nur veraltet, sondern stellt einen groben Widerspruch innerhalb der schweizerischen Rechtsordnung dar. Immerhin zahlen Prostituierte seit jeher Steuern und geniessen seit Jahrzehnten den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Wirtschaftsfreiheit.
Abstract
Wer von seiner Bank angefragt wird, ob er einen grösseren Zahlungseingang erwartet, und dies wahrheitswidrig bejaht, kann über die ihm irrtümlich gutgeschriebene Summe verfügen, ohne sich strafbar zu machen. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts setzt eine Verurteilung wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten voraus, dass dem Täter das Geld ohne seinen Willen zugekommen ist. Wer aber weiss, dass eine Gutschrift erfolgen soll, der will dies laut höchstrichterlicher Logik auch.
Abstract
Die Frist zur Einreichung eines Strafantrags beginnt erst zu laufen, wenn der Betroffene selber von der Tat weiss und den Namen des mutmasslichen Täters kennt, und nicht bereits dann, wenn sein Anwalt von der Identität des mutmasslichen Täters erfährt. Diese alte Rechtsprechung hat das Bundesgericht jetzt in einem einem neuen Urteil bestätigt.
Abstract
Die Transliq AG hat es als Nachlassliquidator der Swisscargo AG zu Recht abgelehnt, eine Forderung der Société d´exploitation AOM Air Liberté in Höhe von 6,8 Millionen Franken im Kollokationsplan pro memoria aufzuführen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gesellschaft einstimmig abgewiesen und damit gleich lautende Entscheide des Bezirksgerichts Bülach und des Obergerichts des Kantons Zürich bestätigt.
Abstract
Die Vorschriften über die Berechnung der Renten der AHV sind laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) grundsätzlich zwingender Natur und können nicht mit einer Vereinbarung abgeändert werden. Anders verhält es sich nur, soweit es um die Anrechnung von Erziehungsgutschriften bei geschiedenen oder unverheirateten Eltern geht, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Abstract
Verweigert die IV-Stelle einem Arbeitnehmer eine Invalidenrente, ist der Arbeitgeber laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nicht befugt, dagegen Beschwerde zu führen.
Abstract
Bei der Bemessung des Existenzminimums eines Schuldners, der im Konkubinat lebt, aber keine Kinder hat, darf das Betreibungsamt grundsätzlich von der Hälfte des für Ehepaare geltenden Ansatzes ausgehen. Das Bundesgericht lehnt es in einem neuen Leitentscheid ab, in solchen Fällen bei der Lohnpfändung den für alleinstehende Schuldner vorgesehenen höheren Grundbetrag anzuwenden.
Abstract
Auch das Bundesgericht besteht auf dem Abbruch zweier Pferdeställe im Waldgebiet der Gemeinde Rüschlikon. Zuvor hatten schon die kommunale Baukommission sowie die Volkswirtschaftsdirektion, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die erforderlichen nachträglichen Bewilligungen verweigert und die Wiederherstellung des Waldareals verlangt. Eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Eigentümer blieb in Lausanne ohne Erfolg.
Abstract
Der Basler Financier Dieter Behring befindet sich laut einem Urteil des Bundesstrafgerichts vom 24. November «zurzeit widerrechtlich in Haft».
Abstract
Die Kontrollstelle hat am 26. Nov. 2004 ihre Praxis zu Wertübertragungen und Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr präzisiert. Werden Finanztransaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung von Sachen und Leistungen, die per se nicht dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen, unter Beizug eines Finanzintermediärs gemacht, unterstehen diese Finanztransaktionen im Allgemeinen dem GwG. Für die Bereiche Versicherungen, Kunst- und Antiquitätenhandel, Immobilien, und Anwälte und Notare, in denen der Beizug eines Finanzintermediärs, bzw. das Handeln als Finanzintermediär gängige Praxis ist, legt die Kontrollstelle Abgrenzungskriterien für die Unterstellung unter das GwG fest.
Abstract
Die bisherige Steuerpraxis gegenüber Mitarbeiterbeteiligungen steht vor einer Veränderung. Neu sieht der Bundesrat die Besteuerung geldwerter Leistungen aus nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen erst im Ausübungszeitpunkt vor. Für die übrigen Mitarbeiterbeteiligungen hingegen (frei verfügbare und gesperrte Mitarbeiteraktien sowie frei verfügbare Mitarbeiteroptionen) wird die Besteuerung im Zeitpunkt des Erwerbs beibehalten.
Abstract
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. November 2004 die Untersuchung Coopforte aufgrund einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen.
Abstract
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 22. November 2004 entschieden, den Beteiligungserwerb von Swisscom an der Filmrechtevermarkterin Cinetrade einer vertieften Prüfung zu unterziehen. Die vorläufige Prüfung ergab Anhaltspunkte, dass das Vorhaben eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt.
Abstract
Die Anwendung von polizeilichem Zwang bei Rückführungen von Ausländern soll klar und einheitlich geregelt werden. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 24. November 2004 den Entwurf eines Zwangsanwendungsgesetzes bis Ende Februar 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen auch im Inland beim zwangsweisen Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten.
Abstract
Die deutsche Bundesregierung hat am 17. November 2004 die «Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof» erlassen. Damit kann ab dem 1. Dezember 2004 der Schriftverkehr mit diesen beiden Gerichten rechtswirksam auch in elektronischer Form abgewickelt werden.
Jusletter