Jusletter

Keine Steuerbefreiung für Elektrizitätswerk Davos

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Steuerbefreiung für Elektrizitätswerk Davos, in: Jusletter 10. Januar 2005
Das EWD Elektrizitätswerk Davos AG ist voll steuerpflichtig, denn laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gibt es keinen Grund für eine Ausnahme von der Steuerpflicht.

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