Klimarappen – Stellungnahme der Weko
Der Klimarappen stellt grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung dar. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) in einem Gutachten zuhanden des BUWAL. Der Bundesrat kann aber solche Wettbewerbsabreden in Ausnahmefällen zulassen. Die Stellungnahme der Weko wird zusammen mit den anderen Vernehmlassungsantworten in die Entscheidfindung des Bundesrates einfliessen.
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