Abstand zum Vordermann
Keine präzisen Regeln
Das Bundesgericht vermeidet es auch in seinem neuesten Urteil zum Thema, präzise zu bestimmen, was ein «ausreichender Abstand» ist, der gemäss Strassenverkehrsgesetz bei schnellem Hintereinanderfahren einzuhalten ist (Art. 34 Abs. 4).
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