Jusletter

«Rentenmissbrauch»: Bundesgericht nimmt SRG gegen Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) in Schutz

«Rentenmissbrauch» in der «Rundschau»: UBI hat nur Rechts-, nicht Fachaufsicht

  • Autor/Autorin: Peter Studer
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Studer, «Rentenmissbrauch»: Bundesgericht nimmt SRG gegen Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) in Schutz, in: Jusletter 11. April 2005
Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht eine Programmaufsicht vor, bei der es um Rechtsregeln und deren Respektierung in den Programminhalten geht. Mitte März zog das Bundesgericht, von der SRG gegen einen UBI-Entscheid angerufen, in einem Grundsatzentscheid wieder einmal die Grenze zwischen Rechts- und Sachaufsicht. Nur erstere ist Sache der Behörden. Der Bundesgerichtsentscheid ist auch deshalb von Bedeutung, weil die hier angerufene Regel der Sachgerechtigkeit (Art. 4) und das Aufsichtsverfahren noch dieses Jahr unverändert in das totalrevidierte RTVG übergehen dürften (Art. 4 E-RTVG). BGE 2A.528/2004 vom 14. Februar 2005 (Publikation vorgesehen).

Inhaltsverzeichnis

  • 1. System der Programmaufsicht im RTVG
  • 2. «Rentenmissbrauch» in der «Rundschau» SFDRS vom 17. 1 2003
  • 3. Beanstandung, Rechtsbeschwerde, UBI-Entscheid, Bundesgerichtsentscheid
  • 4. Kommentar

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