Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Werden wir dereinst Exponenten schweizerischer Parteien nicht nur in politischen Diskussionssendungen und Homestories sondern auch in Wahlwerbungen im Fernsehen sehen? Flimmern bald auch TV-Spots zu aktuellen Abstimmungen über den Bildschirm? Geht es nach dem Erstbeschluss des Nationalrates, soll politische Werbung in den Programmen schweizerischer Privatsender in Zukunft erlaubt sein. Setzt sich die Meinung des Ständerats durch, bleibt das Werbeverbot grundsätzlich bestehen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates hat festgelegt, dass die Revision des RTVG erst in der Herbstsession wieder vom Plenum des Nationalrates behandelt werden wird. Dr. iur. Urs Thönen orientiert kurz über die Rechtsprechung zum Thema und nimmt Stellung gegen die Abschaffung des Verbots.

Bei Streitigkeiten aus der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen ist vor einem Gerichtsverfahren zwingend ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Ohne letzteres ist das Verfahren mit einem Mangel behaftet, den das Gericht von Amtes wegen zu berücksichtigen hat. Die verspätete Geltendmachung kann aber rechtsmissbräuchlich sein. Dr. iur. Manuel Arroyo widmet sich dem Urteil 4C.406/2004 vom 30. März 2005 und der Praxis zur Verwirkung dieser Einrede.

Prof. Dr. Daniel Staehelin beschäftigt sich mit BGE 5C.143/2004 vom 15. Dezember 2004. Das Bundesgericht hat dort entschieden, dass eine paulianische Anfechtungsklage im Konkurs gemäss Art. 285 ff. SchKG nicht in den Anwendungsbereich des LugÜ fällt und daher bei ausländischem Wohnsitz des Beklagten in allen Fällen gemäss Art. 289 SchKG der Schweizer Richter am Ort des Konkurses zuständig ist («Pauliana und LugÜ»).

In einer Verfügung vom 6. Dezember 2004 hat die Weko festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen Feldschlösschen und Coca-Cola, wonach Feldschlösschen den Absatz der Produkte von Coca-Cola fördert, keine kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt. Philipp Fischer bespricht die Verfügung der Weko («Coca-Cola antitrust case: the Swiss way»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

post scriptum: Die E-Mail von Jusletter erhält ab dieser Ausgabe eine Rubrik «Agenda» (analog «Lawjobs» und «Book´s Inn»): In der Mitte der E-Mail informieren wir Sie über neu im Kalender von Weblaw eingetragene, juristische Veranstaltungen.