Liebe Leserinnen und Leser
In eigener Sache: Das derzeit 20 Personen umfassende Redaktions- und Ressortleiterteam (vgl. Impressum) von Jusletter hat eine Änderung erfahren. Prof. Ulrich Zimmerli wird emeritiert und möchte im Zuge dessen seine Verpflichtungen reduzieren, wozu auch die Tätigkeit als Redaktor für öffentliches Recht bei Jusletter gehört. Die Herausgeber von Jusletter danken Prof. Zimmerli an dieser Stelle von Herzen für seine professionelle Unterstützung, sein Vertrauen als Gründungsredaktor sowie die geleistete Arbeit. Die Redaktion wird von Prof. Thomas Gächter übernommen. In einer ersten Phase leitet er diese als Ganzes. In einem zweiten Schritt wird sie in die Bereiche «Verwaltungsrecht» und «Staatsrecht» aufgeteilt.
Zur heutigen Ausgabe: Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) hat zu einer Liberalisierung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt geführt. Dr. iur. RA Christoph Zimmerli stellt die arbeits- und bewilligungsrechtlichen Auswirkungen des FZA dar und zeigt mögliche Entwicklungstendenzen der Personenfreizügigkeit auf.
Dr. iur. Florian Zihler widmet sich der Trennung von Meinungsäusserungen in die beiden Kategorien Tatsachenaussagen und Werturteile. Er plädiert dafür, die «Kategorisierung kritisch zu hinterfragen, da sie letztendlich selber auch nur ein Werturteil der rechtsanwendenden Behörden ist, das sich auf ausreichend rechtfertigende Tatsachen abstützen muss.»
Das Urteil des Bundesgerichts H 174/04 vom 2. Dezember 2004 deutete auf die Möglichkeit einer Praxisänderung in Bezug auf die Frage, ob der Erlass einer Geschäftsschuld AHV-beitragspflichtiges Einkommen darstellt, hin. Das Urteil H 17/05 vom 6. Juli 2005 bestätigt dies nun. Thomas Stadelmann, der in Jusletter 24. Januar 2005 bereits das erste Urteil besprochen hatte, nimmt sich nun auch des zweiten an.
Lässt sich rechtsstaatliche Verantwortlichkeit privatisieren? Dr. iur. Christoph Spenlé berichtet von der Fachtagung der Schweizerischen Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ) vom 30. Juni 2005.
Mit besten Grüssen
Leiter Jusletter
PS: Der US-amerikanische Vier-Sterne-General Kevin Byrnes war bis vor Kurzem «commanding general of the Army Training and Doctrine Command» in Fort Monroe in Virginia. Im Mai 2004 trennte er sich von seiner Frau und heute vor einer Woche wurde seine Scheidung rechtskräftig. Ebenfalls an diesem Montag wurde er entlassen. Byrnes führte eine aussereheliche Liebesbeziehung. Ehebruch wird als Verletzung von Art. 134 des Uniform Code of Military Justice angesehen. Der Artikel verbietet «all disorders and neglects to the prejudice of good order and discipline in the armed forces, all conduct of a nature to bring discredit upon the armed forces [...]». Ehebrecher werden im US-amerikanischen Militär hart bestraft...