Gescheiterter Anwalt
Keine richterliche Überprüfung der Examensleistungen
Fällt ein Kandidat definitiv in der Anwaltsprüfung durch, kann er sich nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen und verlangen, dass ein Gericht die Beurteilung seiner Prüfungsleistungen überprüft. Soweit er dagegen die Rechtmässigkeit des Verfahrens beanstanden will, öffnet ihm die Konvention den Weg an ein Gericht.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare