Liebe Leserinnen und Leser
Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Von Rentenbetrug, Sozialschmarotzern und Scheininvaliden war die Rede. Die Diskussion war zuweilen wenig sachlich. Die Invalidenversicherung soll revidiert werden, soviel steht fest, doch wie? Der Bundesrat hat mit der Botschaft über die 5. IV-Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 22. Juni 2005 einen Vorschlag gemacht. Prof. Dr. iur. Kurt Pärli analysiert die Wirksamkeit und die Wirkung ausgewählter Massnahmen und ortet Schwächen in der vorgesehenen Regelung. Schwächen ortet auch Dr. iur. Edgar Imhof, der einige Vorschläge unter internationalrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet.
Prof. Rolf H. Weber studiert die «bundesgerichtlichen Pirouetten zum Schadensbegriff im unternehmerischen Verantwortlichkeitsrecht». Er analysiert u.a. die «Biber-Rechtsprechung» und bemängelt die dadurch erhöhte Rechtsunsicherheit.
Ist es rechtlich zulässig, ein Werk nicht nur auszugsweise, sondern als Ganzes zu zitieren? Art. 25 Abs. 1 URG sagt: «Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.» Cornelia Stengel befasst sich mit dem zulässigen Umfang eines Zitats.
Vor internationalen Strafgerichten haben sowohl die Verteidigung als auch die Anklagebehörde ihre eigenen Ermittler. Marco Bundi befasst sich mit einem neuen Entscheid vor der Strafgerichtskammer des «International Criminal Tribunal for Rwanda» (ICTR), in dem entschieden werden musste, ob Ermittler der Verteidigung an einer geschlossenen Verhandlung teilnehmen können oder nicht.
Ein Hinweis in eigener Sache: Es ist uns eine grosse Freude, das Redaktionsteam mit zwei kompetenten Juristen verstärken zu können. Die beiden Personen, die die Jusletter-Redaktionen «Staatsrecht» und «Verwaltungsrecht» (vorher «öffentliches Recht») übernehmen, stehen definitiv fest. Erstere Redaktion übernimmt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Seine Lehr- und Forschungsgebiete betreffen vor allem das Staatsrecht (insb. Grundrechte und vergleichendes Staatsrecht), die Staatslehre und die Verfassungstheorie, das Verwaltungsrecht sowie die Juristische Methodenlehre. Die Redaktion «Verwaltungsrecht» wird fortan von Thomas Gächter geleitet (interim. Redaktor öffentliches Recht). Er ist Professor für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an den Universitäten Luzern und Zürich und beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts sowie des Sozialversicherungs- und Gesundheitsrechts. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Vgl. Impressum.
Ich wünsche Ihnen ein angenehme Lektüre.
Mit besten Grüssen
Leiter Jusletter