Unzulässiger «Heimatschutz»
Vergabe von Messeständen in Fleurier
Die Reglementierung der jährlichen Messeveranstaltung «L’Abbaye de Fleurier» in der Neuenburger Gemeinde Fleurier verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen die Wirtschaftsfreiheit und gegen Grundsätze des Binnenmarktgesetzes.
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