Unterschiedliche Eigenmiete
Eigentumsförderung rechtfertigt Privilegierung von Erstwohnungen
Eine unterschiedlich hohe Festsetzung der Eigenmietwerte von Erstwohnungen und Zweitwohnungen, wie der Kanton Glarus sie kennt, verstösst weder gegen das Gebot der Rechtsgleichheit noch gegen das Verbot der Willkür.
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