Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Felix Uhlmann, Andrea Schütz und Cristina Bognuda publizieren einen Übungsfall inkl. Lösungsskizze im öffentlichen Recht. Thema des Falles sind Rechtsmittel gegen Examensentscheidungen.
Erwähnt sei zudem ein Beitrag von Markus Felber zu BGE 4C.432/2005 vom 22. März 2006. Das Bundesgericht entschied, dass ein Vermögensverwalter Retrozessionen dem Kunden abliefern muss, sofern dieser nicht in Kenntnis aller massgeblichen Zahlungen ausdrücklich darauf verzichtet hat. Dieser Entscheid wird zudem von RA Rolf Kuhn, LL.M und RA Dr. Sabine Kilgus, LL.M, besprochen.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Abstract
Das Bundesgericht verpflichtet externe Vermögensverwalter zur Transparenz.
Abstract
Rechtsmittel gegen Examensentscheidungen ist regelmässig nur geringer Erfolg beschieden. Gerügt werden können immerhin Verfahrensfehler. Der vorliegende Übungsfall zeigt ein typisches Beispiel.
Abstract
Der Vermögensverwalter muss Retrozessionen dem Kunden abliefern, sofern dieser nicht in Kenntnis aller massgeblichen Zahlungen ausdrücklich darauf verzichtet hat. Das verlangt das Bundesgericht gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen des Auftragsrechts.
Abstract
Hat die Wettbewerbskommission (Weko) bereits ein Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet und das betroffene Unternehmen darüber informiert, kann dieses keine freiwillige Meldung im Sinn der Übergangsbestimmungen mehr einreichen, um den im neuen Kartellgesetz vorgesehenen Sanktionen zu entgehen.
Abstract
Eine unterschiedlich hohe Festsetzung der Eigenmietwerte von Erstwohnungen und Zweitwohnungen, wie der Kanton Glarus sie kennt, verstösst weder gegen das Gebot der Rechtsgleichheit noch gegen das Verbot der Willkür.
Abstract
Die Reglementierung der jährlichen Messeveranstaltung «L’Abbaye de Fleurier» in der Neuenburger Gemeinde Fleurier verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen die Wirtschaftsfreiheit und gegen Grundsätze des Binnenmarktgesetzes.
Abstract
Der Schweizer und der Zürcher Heimatschutz haben die im Zusammenhang mit dem geplanten Abbruch des Güterbahnhofs in Zürich gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 2. November 2005 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurückgezogen.
Abstract
Werden entlang einer Autobahn Lärmschutzwände erstellt, damit in einer nahen Bauzone die Planungswerte eingehalten werden und das betroffene Gebiet überbaut werden kann, dann dürfen die Kosten nicht ausschliesslich den Grundeigentümern überbunden werden.
Abstract
Schweizerische und kubanische Staatsangehörige können künftig ihre Freiheitsstrafe im Heimatstaat verbüssen. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Vertrag zwischen der Schweiz und Kuba über die Überstellung verurteilter Personen genehmigt.
Abstract
Zusätzliche Regelungen im Bereich des Notrechts sind weder notwendig noch zweckmässig. Zu diesem Schluss ist der Bundesrat am 16. Juni 2006 im Rahmen einer Aussprache gelangt.
Abstract
Die Gerichtskommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Juni 2006 ihre offiziellen Wahlvorschläge für das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht verabschiedet. Die Vereinigte Bundesversammlung folgte am 21. Juni 2006 allen fünf Wahlvorschlägen. Zudem beantragte die Gerichtskommission, für die per Ende Dezember 2006 zurücktretenden Bundesrichter Nay und Betschart keine Nachfolger mehr zu wählen.
Abstract
The ECHR held that there had been a violation of Article 10 of the European Convention on Human Rights. It held unanimously that the finding of a violation constituted in itself sufficient just satisfaction for the non-pecuniary damage sustained by the applicant.
Abstract
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / II Nr. 24 - 45 abgedruckt.
Abstract
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / I Nr. 1 - 23 abgedruckt.
Abstract
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 69 / VI Nr. 121 - 143 abgedruckt.
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