Handstreich des Bundesgerichts
«Informatiklösung aus einem Guss» dank eisernem Griff?
Der Streit über eine gemeinsame Informatiklösung für die eidgenössischen Gerichte droht zu eskalieren. Das Bundesgericht verordnet einseitig Leitungsstrukturen für den IT-Bereich, in denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht eigene Ansprüche gegen den Willen der Oberinstanz nicht mehr durchsetzen können.
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