Vollständige Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-15 und der EFTA
Ab dem 1. Juni 2007 kommen Angehörige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, von Malta und Zypern sowie der EFTA-Staaten zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens versuchsweise in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat am 2. Mai 2007 die Teilrevision der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie mit den EFTA-Staaten (VEP) verabschiedet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare