Gefährdung der Sittlichkeit
Unzulässige TV-Werbung für erlaubte Handy-Pornografie
Fernsehwerbung für pornografische Angebote ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts weder strafrechtlich noch konzessionsrechtlich verboten, «wenn dabei der Jugendschutz und die Würde des Menschen gewahrt bleiben».
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