Jusletter

Haftung des Familienhauptes

Anmerkungen zum Urteil 5C.41/2007 vom 14. Juni 2007

  • Autor/Autorin: Debora Tanner
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Debora Tanner, Haftung des Familienhauptes, in: Jusletter 24. September 2007
Das Bundesgericht verneint in seinem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 14. Juni 2007 die Haftpflicht eines Familienvaters, dessen Kinder beim Schlitteln einen Unfall verursacht haben. Er habe das übliche und durch die Umstände gebotene Mass an Sorgfalt in der Beaufsichtigung seiner Kinder beobachtet und den Entlastungsbeweis erbracht, der die Haftung nach Art. 333 ZGB ausschliesst. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit den rechtlichen Grundlagen des Entscheids, erläutern die bemerkenswert lebensnahe Argumentation des Bundesgerichts und setzen sich insbesondere mit den Grenzen der elterlichen Beaufsichtigungspflicht auseinander.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • 1. Sachverhalt
  • 2. Fragestellung
  • II. Rechtliche Grundlagen
  • 1. Haftung des Familienhauptes als milde Kausalhaftung
  • 2. Entlastungsbeweis: Anforderungen und Begrifflichkeit
  • 3. Vorhersehbarkeit
  • III. Das «übliche und durch die Umstände gebotene Mass von Sorgfalt in der Beaufsichtigung» in casu
  • IV. Grenzen der elterlichen Beaufsichtigungspflicht
  • 1. Vernunft und Wirklichkeit
  • 2. Kindliches Entwicklungsbedürfnis
  • V. Fazit

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