Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Diese vorliegende Ausgabe widmet sich schwerpunktmässig der Diskussion zweier wichtiger Bundesgerichtsentscheide.

Am 14. Oktober 2005 erliess der Kantonsrat Obwalden einen Nachtrag zum Steuergesetz, der u.a. für Einkommen ab CHF 300'000 und Vermögen ab CHF 5'000'000 degressive Steuertarife vorsieht. Dieser Nachtrag trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Vier Beschwerdeführer fochten den Erlass mit staatsrechtlicher Beschwerde vor Bundesgericht an. Dieses hat am 1. Juni 2007 in BGE 133 I 206 die degressiven Tarife für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Prof. Dr. iur. Urs R. Behnisch und Andrea Opel untersuchen einzelne Aspekte des Urteils.

Ruedi Montanari, Staatsanwalt des Bundes, bespricht BGE 6S.101/2007 vom 15. August 2007. Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, wann ein «besonders leichter Fall von Geldfälschung» nach Art. 240 Abs. 2 StGB vorliegt. Zudem änderte es seine Praxis und stellte fest, dass der Tatbestand des Inumlaufsetzens falschen Geldes in echter Konkurrenz zum Betrugstatbestand steht.


Mit besten Grüssen


Nils Güggi