Revidiertes Gesellschaftsrecht tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat die umfassende Revision des Gesellschaftsrechts, die das GmbH-Recht modernisiert und die Revisionspflicht für alle Unternehmen neu regelt, auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Er hat zudem die totalrevidierte Handelsregisterverordnung mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen verabschiedet, die auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.
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