Gesetzesentwurf zur Kompensationspflicht von Gaskombikraftwerken
Das UVEK hat am 3. Juni 2008 einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Kompensationspflicht für CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken in die Anhörung geschickt. Die Pflicht zur Kompensation aller Emissionen bleibt darin erhalten. Um die Interessenkonflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz zu entschärfen, schlägt das UVEK jedoch vor, dass bis zu 50 Prozent der Kompensationsleistung durch den Zukauf ausländischer Emissionszertifikate erbracht werden kann.
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