HIV-Infektion gibt kein Bleiberecht
Peruaner vor Bundesverwaltungsgericht erfolglos
BVGer – Ein HIV-infizierter Peruaner erhält kein Bleiberecht in der Schweiz. Das Bundesverwaltungsgericht bekräftigt die Praxis, dass ein erschwerter Zugang zu den benötigten Medikamenten im Heimatland nicht automatisch einen Härtefall begründet (Urteil C-4047/2007).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare