Kirchensteuer trotz Austritt am Ende des Jahres
Geschwisterpaar vor Bundesgericht erfolglos
BGer – Ein Thurgauer Geschwisterpaar muss für das Jahr 2004 Kirchensteuern zahlen, obwohl seine Austrittserklärung noch am letzten Tag des Jahres beim Kirchenrat eingetroffen ist. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der beiden abgewiesen (Urteil 2C_382/2008).
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