Kinderzulagen für Nachwuchs im Ausland
Bundesgericht gibt chinesischem Flüchtling Recht
BGer – Anerkannte Flüchtlinge können Kinderzulagen auch für im Ausland lebende Kinder beanspruchen. Anderslautende kantonale Regelungen verletzen laut Bundesgericht die Flüchtlingskonvention. Es hat einem in Bern arbeitenden Chinesen Recht gegeben (BGE 8C_449/2008).
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