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Liebe Leserinnen und Leser

Trotz seiner grossen Verbreitung ist das Konkubinat im schweizerischen Recht kein Rechtsinstitut sui generis. Entsprechend fehlen sowohl eine allgemeingültige Definition der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als auch eine umfassende Regelung der mit der Gemeinschaft verbundenen Rechtsfolgen. Es können daher stets nur die Rechtswirkungen der jeweiligen Lebensgemeinschaft in Bezug auf konkrete Rechtsbereiche dargestellt werden. Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller und Carmen Ladina Widmer setzen sich mit den Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben in ausgewählten Lebensbereichen auseinander.
Vor zwei Jahren ist das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht in Kraft getreten. Nadja Doudin gibt einen Überblick über die neuen Bestimmungen zur Untersuchungshaft von Minderjährigen. Der Beitrag basiert auf dem in der Westschweiz und dem Kanton Bern verbreiteten Jugendrichter-Modell, in dem die gleiche Person den Sachverhalt untersucht, leichtere Fälle entscheidet, als Mitglied des Jugendgerichts amtiert und den Vollzug des Urteils überwacht. Die Autorin untersucht insbesondere, inwieweit das neue Jugendstrafrecht das System der Betreuung von Jugendlichen im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen regelt.
Die Schweizerische Vereinigung für Verwaltungsorganisationsrecht (SVVOR) führte am 31. Oktober 2008 ihre 3. wissenschaftliche Tagung an der Universität Freiburg zum Thema Corporate Governance im öffentlichen Sektor durch. Die Tagung ermöglichte einen Austausch unter Spezialisten aus den Bereichen Wissenschaft, Staatsverwaltung und Unternehmensberatung. RA Andreas Stöckli und Raphaël Mahaim berichten über die einzelnen Referate der Tagung.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünschen

                          
 

 
Nils Güggi   Daniel Hürlimann
Regina E. Aebi-Müller
Regina E. Aebi-Müller
Carmen Ladina Widmer
Abstract

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die heute schlichtweg «Lebenswirklichkeit» darstellt, bildet nach schweizerischem Recht kein Rechtsinstitut sui generis. Entsprechend fehlen sowohl eine allgemeingültige Definition der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als auch eine umfassende Regelung der mit der Gemeinschaft verbundenen Rechtsfolgen. Es kann daher stets nur darum gehen, die Rechtswirkungen der jeweiligen Lebensgemeinschaft in Bezug auf konkrete Rechtsbereiche darzustellen. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben in ausgewählten Lebensbereichen auseinander.

Nadja Doudin
Abstract

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Bestimmungen zur Untersuchungshaft von Minderjährigen. Es wird insbesondere untersucht, inwieweit das neue Jugendstrafrecht das System der Betreuung von Jugendlichen im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen regelt. In diesem Zusammenhang behandelt die Autorin unter anderem die Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen während der Untersuchungshaft sowie die heikle Frage der Legitimität der Untersuchungshaft von Jugendlichen unter 15 Jahren. (dh)

Raphaël Mahaim
Abstract

Die Schweizerische Vereinigung für Verwaltungsorganisationsrecht (SVVOR) führte am 31. Oktober 2008 unter der Leitung des Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Peter Hänni ihre 3. wissenschaftliche Tagung an der Universität Freiburg durch. Referenten aus Wissenschaft, Staatsverwaltung und Unternehmensberatung widmeten sich Fragen aus dem Themenbereich Corporate Governance im öffentlichen Sektor.

Jurius
Abstract

EGMR – Die Schweiz hat gegenüber einer Transsexuellen, die sich 2004 im Alter von 67 Jahren ihr männliches Geschlecht chirurgisch hatte umwandeln lassen, die EMRK verletzt. Sie hatte die Geschlechtsumwandlung selber zahlen müssen, weil das Bundesgericht auf Einhaltung der zweijährigen Beobachtungsphase beharrte. Der EGMR hat die Beschwerde der 71-Jährigen gutgeheissen und die Schweiz zur Leistung von 23'000 Euro verurteilt (Urteil 29002/06 i.S. Schlumpf gegen Schweiz).

Jurius
Abstract

EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat mit vier zu drei Stimmen ein Bundesgerichtsurteil gestützt, wonach eine Schweizer Mutter ihren aus Israel entführen Sohn zurückbringen muss. Die Schweiz habe mit dem Entscheid gegen keine Rechtsgrundsätze verstossen (Urteil 41615/07 i.S. Neulinger und Shuruk gegen Schweiz).

Jurius
Abstract

BGer – Anerkannte Flüchtlinge können Kinderzulagen auch für im Ausland lebende Kinder beanspruchen. Anderslautende kantonale Regelungen verletzen laut Bundesgericht die Flüchtlingskonvention. Es hat einem in Bern arbeitenden Chinesen Recht gegeben (BGE 8C_449/2008).

Jurius
Abstract

BGer – Ein bekanntes Treuhänder-Ehepaar aus Rorschach hat sich des Betrugs und der Geldwäscherei schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat ihren Antrag um einen Freispruch abgewiesen. Die Strafen für das Paar müssen neu festgelegt werden (Urteil 6B_425/2008).

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Markeneintragung von «Gruyère Cuisine, Production en France» abgewiesen. Laut Urteil besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen für den AOC-geschützten Schweizer Greyerzer Käse (Urteil B-7489/2006).

Jurius
Abstract

Alex Staub legt sein Mandat als Präsident des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona per Ende 2009 nieder. Der Zuger stand dem Gericht seit dessen Inbetriebnahme am 1. April 2004 vor. Eine Wiederwahl als Präsident wäre nicht möglich. Nebst Staub verzichtet auch die Neuenburgerin Barbara Ott auf eine Wiederwahl als Richterin.

Jurius
Abstract

Nachdem das Parlament in der Schlussabstimmung vom 19. Dezember 2008 der Schweizerischen Zivilprozessordnung deutlich zugestimmt hat, ist die definitive Fassung im Bundesblatt Nr. 1 vom 6. Januar 2009 veröffentlicht worden.

Jurius
Abstract

Das Teilmonopol der Suva und ihre Nebentätigkeiten sind zulässig und entsprechen der Verfassung. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesamtes für Justiz, wie die Suva am 9. Januar 2009 mitteilte. Der Bericht war von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) in Auftrag gegeben worden.