Suva: Teilmonopol und Zusatzversicherungen zulässig
BJ bestätigt Suva-Positionen bei UVG-Revision
Das Teilmonopol der Suva und ihre Nebentätigkeiten sind zulässig und entsprechen der Verfassung. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesamtes für Justiz, wie die Suva am 9. Januar 2009 mitteilte. Der Bericht war von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) in Auftrag gegeben worden.
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