Streit um Effizienz am Bundesverwaltungsgericht
Bundesgericht greift nicht ein
BGer – Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts sieht zurzeit keinen Anlass, gegen die angeblich dürftige Effizienz der zwei Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts einzuschreiten. Es hat der Aufsichtsanzeige eines unbequemen Richters keine Folge geleistet (Entscheid 12T_4/2008).
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