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Liebe Leserinnen und Leser

Das Betäubungsmittelgesetz wurde kürzlich revidiert. Der Bundesrat hat bis jetzt noch nicht über die Inkraftsetzung entschieden. Sowohl das Vier-Säulen-Prinzip als auch die heroingestützte Behandlung werden im Gesetz verankert und eine beschränkte medizinische Anwendung von Cannabis wird ermöglicht. Auch die Strafbestimmungen wurden erneuert. Namentlich soll Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG die mengenmässige Qualifikation des bisherigen Rechts ersetzen. Gemäss dieser Bestimmung wird der Täter «mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, womit eine Geldstrafe verbunden werden kann, bestraft, wenn er [...] weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann». Prof. Dr. Peter Albrecht kritisiert, dass die Bestimmung schwer verständlich formuliert sei und ortet komplexe Auslegungsfragen. Er unternimmt eine vertiefte Analyse und bietet Interpretations-Ansätze.
Ab 2012 sind alle Fluggesellschaften, deren Luftfahrzeuge in der EU starten oder landen, in das europäische System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einbezogen. Es stellt sich die Frage, ob die Schweiz diese Neuregelung übernehmen und umsetzen muss. RA Urs Marti widmet sich dem sachlichen Anwendungsbereich des Luftverkehrsabkommens und Fragen zum übernommenen Sekundärrecht.
Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Kantone ihre Gerichtsorganisation im Anwendungsbereich der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den Anforderungen des BGG angepasst haben. Insbesondere muss nach Art. 86 Abs. 2 BGG – auch für das Haftprüfungsverfahren der ausländerrechtlichen Haft – als letzte kantonale Instanz ein höheres Gericht eingesetzt werden. Martin Businger zeigt, dass nicht alle Kantone diese Anforderungen erfüllen und bietet Lösungsansätze.
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Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht

                          
 

 
Nils Güggi  
Verlagsleiter Weblaw AG
Peter Albrecht
Peter Albrecht
Abstract

Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes vom 20. März 2008 hat u.a. auch zu gewissen Änderungen in den Strafbestimmungen geführt. Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei der Art. 19 Abs. 2 lit. a, der den mengenmässig schweren Fall des bisherigen Rechts ablöst. Die konkrete Tragweite der unbestimmt formulierten neuen Norm bleibt freilich vorerst im Dunkeln. Der vorliegende Text unterzieht sie deshalb einer vertieften Analyse und entwickelt einige Ansätze für eine sachgerechte Interpretation.

Urs Marti
Abstract

Am 13. Januar 2009 wurde im Amtsblatt der EU die Richtlinie 2008/101/EG verabschiedet, wodurch ab dem Jahre 2012 alle Airlines, deren Luftfahrzeuge in der EU starten oder landen werden, in das europäische System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einbezogen werden. Für die Schweiz stellt sich die Frage der Verpflichtung zur Übernahme und Umsetzung dieser Neuregelung. In diesem Zusammenhang können teilweise erstmals interessante juristische Probleme zum sachlichen Anwendungsbereich des Luftverkehrsabkommens einerseits und zum übernommenen Sekundärrecht andererseits anhand eines konkreten europäischen Erlasses diskutiert werden.

Martin Businger
Abstract

Mit Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist am 31. Dezember 2008 müssen die Kantone seit dem 1. Januar 2009 ihre Gerichtsorganisation im Anwendungsbereich der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes angepasst haben. Insbesondere muss nach Art. 86 Abs. 2 BGG als letzte kantonale Instanz ein höheres Gericht eingesetzt werden. Dies gilt auch für das Haftprüfungsverfahren der ausländerrechtlichen Haft. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass nicht alle Kantone die notwendigen Anpassungen vorgenommen haben, und bietet Lösungsansätze.

Jurius
Abstract

BGer – Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts sieht zurzeit keinen Anlass, gegen die angeblich dürftige Effizienz der zwei Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts einzuschreiten. Es hat der Aufsichtsanzeige eines unbequemen Richters keine Folge geleistet (Entscheid 12T_4/2008).

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht legt dem Vorhaben der Stadt Genf, die Erneuerung der Plakatwerbekonzession mit der Bereitstellung von 500 Velos im Veloverleih zu koppeln, Bremsklötze an. Es gibt dem Mitbewerber Recht und retourniert alle Unterlagen dem kantonalen Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung (Urteil 2C_484/2008). (ts)

Jurius
Abstract

BVGer – Die SRG hat in ihren Alinghi-Spezialsendungen von 2007 unzulässige Werbung für den Sponsor UBS betrieben und muss deshalb 211’000 Franken der erzielten Einnahmen abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des BAKOM bestätigt (Urteil A-3364/2008).

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung von zwei serbischstämmigen Personen in den Kosovo gestoppt. Laut den Urteilen hat das Bundesamt für Migration (BFM) nicht ausreichend geprüft, ob ihnen angemessener Schutz gewährt werden kann (Urteile D-3670/2006 und 6441/2007).

Jurius
Abstract

BVGer – Die Bundesbehörden haben dem Sohn eines möglichen Opfers des nationalsozialistischen Regimes eine späte Entschädigung vorschnell verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des heute 75-jährigen Waadtländers gutgeheissen (Urteil A-4013/2007).

Jurius
Abstract

Gestützt auf ein Aussprachepapier des VBS hat sich der Bundesrat am 25. Februar 2009 mit der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe befasst und zum weiteren Vorgehen verschiedene Eckwerte festgelegt. Die Landesregierung hält an der Heimabgabe grundsätzlich fest, lässt aber eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten prüfen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2004 über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die im Übereinkommen vorgesehene Regelung stärkt sowohl für ausländische Staaten in der Schweiz wie für die Schweiz im Ausland die Rechtssicherheit im Bereich der Immunität.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) spricht sich für die autonome Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus. Bezüglich der Sonderregelung für Lebensmittel folgt sie mit Stichentscheid der Präsidentin der Botschaft des Bundesrates, während sie bei den Bestimmungen zur Vermeidung der Inländerdiskriminierung eine andere Lösung vorsieht.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Vorlage für ein neues Gesetz angenommen, das in engem Zusammenhang mit dem Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) steht und das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) ersetzen soll.

Jurius
Abstract

Steuerabzüge für energetische Gebäudesanierungen sollen an minimale Energiestandards geknüpft werden. Dies fordert die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) mit einer Motion, die bis Anfang 2011 umgesetzt werden soll.

Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2009 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.