Jusletter

Die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG

Vorbemerkungen zu einer Gesetzesinterpretation

  • Autor/Autorin: Peter Albrecht
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Albrecht, Die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG, in: Jusletter 2. März 2009
Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes vom 20. März 2008 hat u.a. auch zu gewissen Änderungen in den Strafbestimmungen geführt. Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei der Art. 19 Abs. 2 lit. a, der den mengenmässig schweren Fall des bisherigen Rechts ablöst. Die konkrete Tragweite der unbestimmt formulierten neuen Norm bleibt freilich vorerst im Dunkeln. Der vorliegende Text unterzieht sie deshalb einer vertieften Analyse und entwickelt einige Ansätze für eine sachgerechte Interpretation.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Eine schwierige Ausgangslage
  • 1) Die Gesetzesrevision vom 20. März 2008
  • 2) Das neue Konzept des Gesetzgebers
  • II. Leitlinien einer Auslegung des Art. 19 Abs. 2 lit. a
  • 1) Die strukturellen Unterschiede zu Abs. 1
  • 2) Das Gebot einer restriktiven Interpretation
  • 3) Der Begriff der Gesundheitsgefahr
  • a) Allgemein
  • b) Handel mit Cannabis
  • c) Handel mit Ecstasy
  • 4) Die mittelbare oder unmittelbare Gefährdung
  • 5) Mitwirkung an einer Selbstgefährdung
  • 6) Die Gesundheit vieler Menschen
  • 7) Von der Betäubungsmittelmenge zur konkreten Tathandlung
  • a) Perspektivenwechsel
  • b) Qualifiziertes Risiko
  • c) Abschied vom mengenmässig schweren Fall?
  • 8) Erste Ergebnisse
  • a) Ausschluss der Beschaffungshandlungen
  • b) Konkrete Verbreitungsgefahr
  • III. Vertiefungen
  • 1) Die Relevanz mengenmässiger Grenzwerte
  • 2) Kritik gegenüber den bundesgerichtlichen Grenzmengen
  • a) Verfehlter Begriff der Gesundheitsgefährdung
  • b) Zu tiefe Grenzwerte
  • 3) Lösungsansätze für das neue Recht
  • a) Der normative Rahmen
  • b) Neue Grenzmengen

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