Jusletter

Dignitas darf Sterbemittel nicht direkt beziehen

Bundesgericht bestätigt Entscheid von Swissmedic

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
  • Zitiervorschlag: Jurius, Dignitas darf Sterbemittel nicht direkt beziehen, in: Jusletter 20. April 2009
BGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital nicht direkt beziehen und lagern. Das Bundesgericht hat als letzte Instanz einen Entscheid der Arzneimittelbehörde Swissmedic bestätigt (Urteil 2C_839/2008).

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