Jusletter

20. April 2009

Liebe Leserinnen und Leser

Wikinger, Vitalienbrüder, Korsaren, Bukanier … Schon immer waren die Seehandelswege grundsätzlich durch Raub gefährdet und mussten gesichert werden. Teilweise waren die Piraten auch staatlich geduldet bzw. beauftragt. Die Geister scheiden sich, was gegen die heutigen Piraten die richtigen, sprich: wirkungsvollsten, Mittel sind. Kurz- und mittelfristig werden bauliche und personelle Sicherung der Schiffe, direkte Bekämpfung mit Kriegsschiffen sowie der Einsatz von Bodentruppen an Land diskutiert, langfristig eher die grundsätzliche Bekämpfung der Armut sowie die Wiederherstellung der Staatsgewalt in den Heimatregionen der Piraten. Was soll die Schweiz tun? Soll die Schweiz auf hoher See Piraten bekämpfen? Markus H.F. Mohler analysiert die Rechtsgrundlage für eine allfällige Beteiligung schweizerischer Sicherheitskräfte an der EU Mission NAVFOR Atalanta.
«to blow the whistle on someone» meint umgangssprachlich «jemanden zu verpfeifen». Daraus hat sich der Begriff des Whistleblowers entwickelt. Whistleblower sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit vermeintliche oder tatsächliche Verstösse gegen Normen und Missstände aufdecken und diese entweder intern im Unternehmen oder extern an Behörden melden oder sogar an die Öffentlichkeit tragen. Zum besseren Schutz für Whistleblower hat der Bundesrat am 5. Dezember 2008 eine OR-Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt. Jaïco Carranza/Micotti haben in einem französischsprachigen Beitrag in Jusletter 2. Februar 2009 den Entwurf besprochen, nun analysiert ihn auch Stefan Rieder. Er kritisiert insb., dass er, obwohl es Möglichkeiten dazu gäbe, keinen effektiven Schutz biete.
Liberté, Egalité, Fraternité ist noch heute der Wahlspruch der französischen Republik. Zwei dieser Begriffe, Freiheit und Gleichheit, sind das Thema des Beitrags von Letizia Angstmann. Sie widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Gleichheit und zeigt dabei die Rolle der Menschenwürde auf.
«Deutsche Exil-Ärzte – Zack-zack-Teutonen kurieren die Schweiz» titelte der Spiegel im Oktober 2007. Weniger bekannt ist, dass nicht nur in den Spitälern deutsche Ärzte arbeiten, sondern dass es auch deutsche Ärzte gibt, die in Deutschland wohnen bleiben und eine Arztpraxis in der Schweiz führen. Sie pendeln regelmässig zur Berufsausübung zwischen Deutschland und der Schweiz. Das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Deutschland sieht dabei vor, dass die Einkünfte, die die Ärzte erzielen, vom Schweizer Staat besteuert werden. Neuerdings erhebt jedoch zusätzlich zum Schweizer Staat auch das deutsche Finanzamt Anspruch auf Steuereinnahmen. Rainer Soboll und Dr. Bernhard Madörin informieren über den Stand der Rechtslage.
Anna-Antonina Skoczylas präsentiert einen Bericht zur interdisziplinären Tagung zur Evaluation des Kartellgesetzes vom 3. April 2009. Die Tagung wurde vom Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern zusammen mit dem SECO durchgeführt.
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: V.a. im Februar war Jusletter verstärkt im Augenmerk der Presse. So haben – nebst vielen anderen – auch Reuters, der Tagesanzeiger, LeTemps oder die NZZ-Online Jusletter zitiert. Ich freue mich sehr darüber und nehme dies zum Anlass, Sie ganz herzlich in die Xing-Gruppe von Weblaw einzuladen, wo u.a. über die diversen Zitierungen ausführlicher berichtet wird: www.xing.com/net/friendsofweblaw
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht
                     
Nils Güggi    
Verlagsleiter Weblaw AG