Liebe Leserinnen und Leser
Ende 2008 hat das Bundesgericht gleich mehrere Urteile im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit gefällt. RA Dr. iur. Diana Akikol gibt einen thematisch gegliederten Überblick über die neuen Entscheide. Behandelt werden sowohl die interne als auch die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, innerhalb dieser die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde an das Bundesgericht sowie die Beschwerdegründe nach Art. 190 IPRG und Art. 95 BGG.
Noch bis zum 31. Juli 2009 läuft die Vernehmlassung für den Vorentwurf zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes. RA Dr. iur. Eugénie Holliger-Hagmann bemängelt die darin vorgesehenen Regeln für Versicherungsagenten und unabhängige Versicherungsmakler, welche in Teilaspekten voneinander abweichen. Die Autorin schlägt vor, die Ausrichtung und die Entgegennahme von Retrozessionen im Vermögensverwaltungs- und Versicherungsmaklergeschäft als widerrechtlich zu erklären.
Besteht im Gesundheitsbereich ein Anspruch von Patientinnen und Patienten auf Übersetzung? Wer hat gegebenenfalls für die entsprechenden Kosten aufzukommen? Prof. Dr. iur. Jörg Künzli und RA Dr. iur. Alberto Achermann beantworten in Ihrem Beitrag die beiden aufgeworfenen Fragen, welche sich angesichts der migrationsbedingt steigenden Anzahl von Patientinnen und Patienten ohne Kenntnisse der lokalen Amtssprache vermehrt stellen.
Die Menschenwürde steht im Grundrechtskatalog der schweizerischen Bundesverfassung an erster Stelle. Trotzdem scheint niemand genau zu wissen, was der Begriff eigentlich meint und die rechtliche Betrachtung drehte sich bisher vorwiegend um Verletzungstatbestände. Abhilfe schafft hier ein neuer, von Gerd Brudermüller und Kurt Seelmann herausgegebener Sammelband, der sich mit Begründung, Konturen und Geschichte der Menschenwürde befasst. Dr. iur. Lorenz Engi rezensiert diesen.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und freuen uns darauf, Sie am 20. April 2009 zur nächsten Ausgabe von Jusletter begrüssen zu dürfen.
Nils Güggi | Daniel Hürlimann | |
Verlagsleiter Weblaw AG |