Kein Sackgeld für Empfänger von Nothilfe
Bundesgericht weist Beschwerde von Afrikaner ab
BGer – Ein weggewiesener Afrikaner erhält neben der Nothilfe in Naturalform kein Sackgeld. Der seit fünf Jahren in der Schweiz lebende Mann hatte sich vor Bundesgericht vergeblich auf das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein berufen (BGE 8C_681/2008).
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