Lärmsanierung der Luzerner Sentibrücken
Bundesgericht gibt Anwohnern Recht
BGer – Das UVEK muss beim Projekt zur Lärmsanierung der Nationalstrasse A2 im Bereich der Sentibrücken in Luzern über die Bücher. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Anwohnern gutgeheissen und verlangt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (BGE 1C_409/2008).
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