Indemnité confirmée pour un journaliste licencié
Das Bundesgericht hat die Entschädigung in der Höhe von 50'000 Franken an einen Neuenburger Journalisten bestätigt, der einer missbräuchlichen Kündigung zum Opfer fiel. Hingegen hat es den Rekurs des Verlags betreffend mittelbarem Folgeschaden zugelassen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 4A_564/2008) (ts)
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