Lärmentschädigung für Ostanflüge
Bundesverwaltungsgericht erweitert Kreis der Berechtigten
BVGer – Für eine Lärmentschädigung wegen den Ostanflügen auf den Flughafen Zürich müssen Hausbesitzer ihre Liegenschaft nicht schon vor 1961 erworben haben. Stichtag ist der 23. Mai 2000. Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht der Schätzungskommission und weitet damit den Kreis der Berechtigten aus. (Urteil A-1923/2008)
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