Fall Behring: Bundesstrafgericht hebt Meldepflicht auf
BStGer – Der erneut im Anlagegeschäft tätige Dieter Behring muss sich nicht mehr alle drei Wochen bei der Polizei melden. Allerdings hält das Bundesstrafgericht die Kaution über eine Million Franken und die Passsperre weiterhin für angebracht. (Urteil BH.2009.2)
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