16. Tätigkeitsbericht des EDÖB
In seinem 16. Tätigkeitsbericht weist der EDÖB die Pensionskassen auf einen korrekten Umgang mit persönlichen Pensionskassenausweisen hin, äussert sich zur Bekanntgabe von Personendaten an Dritte durch Vereine und Veranstalter von Sportanlässen und zieht im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) eine Jahresbilanz über Zugangsgesuche, Schlichtungsanträge und Empfehlungen.
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