Bundesgericht bestätigt Busse gegen Zürcher Anwalt
BGer – Ein Zürcher Rechtsanwalt und Sterbebegleiter muss 300 Franken Busse zahlen, weil er bei seiner Einvernahme durch den Staatsanwalt davon gelaufen ist, ohne sich überhaupt seine Fragen anzuhören. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Gebüssten abgewiesen. (Urteil 6B_962/2008)
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