Doktorand vor Bundesgericht abgeblitzt
BGer – Die Zürcher Behörden haben einem Doktoranden zu Recht Beiträge für die Betreuung seiner zweieinhalb Jahre alten Tochter verwehrt. Laut Bundesgericht ist nicht zu beanstanden, dass die Arbeit an einer Dissertation nicht mehr als Erwerbstätigkeit akzeptiert wird. (Urteil 8C_1029/2008)
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