Jusletter

Webcam-Exhibitionist bleibt laut Bundesgericht straflos

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Webcam-Exhibitionist bleibt laut Bundesgericht straflos, in: Jusletter 13. Juli 2009
BGer – Auch die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (Kobik) muss sich verdeckte Ermittlungen vorgängig vom Richter genehmigen lassen. Weil diese Ermächtigung gefehlt hat, bleibt ein pädophiler Webcam-Exhibitionist laut Bundesgericht straflos. (Urteil 6B_211/2009)

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