Webcam-Exhibitionist bleibt laut Bundesgericht straflos
BGer – Auch die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (Kobik) muss sich verdeckte Ermittlungen vorgängig vom Richter genehmigen lassen. Weil diese Ermächtigung gefehlt hat, bleibt ein pädophiler Webcam-Exhibitionist laut Bundesgericht straflos. (Urteil 6B_211/2009)
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